|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
Immobilienlexikon Stellplatzverordnung
|
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Stellplatzverordnung
Durch Stellplatzverordnung wird detailliert geregelt, wie
viele Stellplätze für Fahrzeuge oder Fahrräder beim Neubau
von einem Gebäude eingerichtet werden müssen. Die Anzahl der
Stellplätze hängt dabei in der Regel von der Anzahl der
Bewohner und Nutzer des jeweils betreffenden Gebäudes ab.
Die Stellplatzverordnung wird in Deutschland durch die
Bauordnungen der einzelnen Bundesländer geregelt. |
|
|
|
|
|
|
|
Der Umfang der einzurichtenden Stellplätze wird nach der
Stellplatzverordnung durch die Bauaufsichtsbehörde
festgelegt und richten sich nach technischen und
statistischen Erkenntnissen. Ist es aufgrund der Bebauung
oder andere besondere Schwierigkeiten nicht möglich, die
erforderliche Anzahl an Stellplätzen einzurichten, können
die Bauaufsichtsbehörden auf Grundlage der
Stellplatzverordnung auch Ausnahmen zulassen. In der Regel
wird dann durch die Zahlung eines Geldbetrags an die
Gemeinde, die Herstellung der Einstellplätze abgegolten. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon S |
|
|
|