Immobilienlexikon Stellplatz

 
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Stellplatz
Unter einem Stellplatz wird generell ein Abstellplatz für Fahrzeuge verstanden. Auf der Grundlage der Stellplatzverordnung des jeweiligen Bundeslandes, ergeben sich für Gebäude Verordnungen, die sich z.B. auf die Anzahl der Stellplätze beziehen. Es gibt verschiedene Arten von Stellplätzen, die lediglich überdacht sind, dann wird von einem Carport gesprochen, oder die vollständig umschlossen sind, wobei es sich dann um eine Garage handelt. Als Eigentümer eines Grundstücks kann man einen Stellplatz einrichten.

 

 

 

Sobald hier aber bauliche Maßnahmen ergriffen werden, also ein Carport bzw. eine Garage gebaut wird, kann es sein, dass dafür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Auskunft, wie es sich im jeweiligen Bundesland verhält, geben die zuständigen Behörden (Bauaufsichtsamt). Im Normalfall sind die Maße für einen Stellplatz für Fahrzeuge 2,5 x 5,0 Meter.

 

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