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Sozialer Wohnungsbau
Mit sozialem Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich
geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die
ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken
können.
Während Deutschland in der Vergangenheit eine der
qualitativen und quantitativen Hochburgen des Sozialen
Wohnungsbaus war, hat, beginnend mit der Abschaffung der
Privilegien und Bindungen der Wohnungsgemeinnützigkeit 1988
und fortgeführt mit dem Rückzug des Bundes aus der
Förderung, ein deutlicher Bedeutungsverlust des Sozialen
Wohnungsbaus stattgefunden. |
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Sozialer Wohnungsbau
Aufgrund der Förderstruktur des ‚alten’ Sozialen
Wohnungsbaus wird sich die Anzahl der Wohnungen im Sozialen
Wohnungsbau in den kommenden Jahren drastisch verringern.
Gab es Ende 2001 noch rund 1,8 Millionen Sozialwohnungen in
Deutschland, so verzeichnete die letzte Volks- und
Gebäudezählung im Jahr 1987 noch 3,9 Millionen Wohnungen.
Jahr für Jahr verlieren ca. 100.000 Wohnungen ihren Status
als Sozialwohnung. In der Vergangenheit wurden ca. 1/3
sozial und preislich gebundene Wohnungen als Voraussetzung
für eine sozial ausgleichende Wohnungspolitik angesehen.
Diese Zeiten sind vergangen: In Berlin z.B. sind bei
laufender Privatisierung im Jahr 2006 noch 9 Prozent im
Westteil und 24 Prozent im Ostteil der Stadt den
Sozialwohnungen zuzuzählen. |
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