Immobilienlexikon Sozialer Wohnungsbau
 
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Sozialer Wohnungsbau
Mit sozialem Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich geförderten Bau von Wohnungen, für soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können.

Während Deutschland in der Vergangenheit eine der qualitativen und quantitativen Hochburgen des Sozialen Wohnungsbaus war, hat, beginnend mit der Abschaffung der Privilegien und Bindungen der Wohnungsgemeinnützigkeit 1988 und fortgeführt mit dem Rückzug des Bundes aus der Förderung, ein deutlicher Bedeutungsverlust des Sozialen Wohnungsbaus stattgefunden.

 

 

 

Sozialer Wohnungsbau
Aufgrund der Förderstruktur des ‚alten’ Sozialen Wohnungsbaus wird sich die Anzahl der Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau in den kommenden Jahren drastisch verringern. Gab es Ende 2001 noch rund 1,8 Millionen Sozialwohnungen in Deutschland, so verzeichnete die letzte Volks- und Gebäudezählung im Jahr 1987 noch 3,9 Millionen Wohnungen. Jahr für Jahr verlieren ca. 100.000 Wohnungen ihren Status als Sozialwohnung. In der Vergangenheit wurden ca. 1/3 sozial und preislich gebundene Wohnungen als Voraussetzung für eine sozial ausgleichende Wohnungspolitik angesehen. Diese Zeiten sind vergangen: In Berlin z.B. sind bei laufender Privatisierung im Jahr 2006 noch 9 Prozent im Westteil und 24 Prozent im Ostteil der Stadt den Sozialwohnungen zuzuzählen.

 

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