Immobilienlexikon Sonderumlage

 
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Sonderumlage
Der Wohnungseigentümer einer Wohneinheit in einem Mehrfamilienhaus hat u.a. die Pflicht zur Zahlung von anteiligen Beiträgen, die der Absicherung der finanziellen Handlungsfähigkeit der Wohnungs-eigentümergemeinschaft dienen. Gezahlt wird hierbei das sog. Wohn- bzw. Hausgeld sowie eine anteilige Leistung, die als Sonderumlage bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um die Erhebung von finanziellen Beiträgen, durch die der Wirtschaftsplan der Wohnungseigentümergemeinschaft, der für ein Wirtschaftsjahr beschlossenen wurde, ergänzt werden soll.

 

 

 

Somit wird durch die Sonderumlage die Deckung der Kosten gesichert, die nur mit den Mitteln aus dem Wirtschaftsplan nicht bezahlt werden können. Die Sonderumalge wird von den Wohnungseigentümern im Laufe eines Wirtschaftsjahres immer nur dann beschlossen, wenn die Kosten, die im Wirtschaftsplan angesetzt wurden, nicht ausreichend sind oder aber auch neue, zu finanzierende Maßnahmen entstehen, die nicht mit eingeplant waren.

 

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