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Immobilienlexikon Sonderumlage
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Sonderumlage
Der Wohnungseigentümer einer Wohneinheit in einem
Mehrfamilienhaus hat u.a. die Pflicht zur Zahlung von
anteiligen Beiträgen, die der Absicherung der finanziellen
Handlungsfähigkeit der Wohnungs-eigentümergemeinschaft
dienen. Gezahlt wird hierbei das sog. Wohn- bzw. Hausgeld
sowie eine anteilige Leistung, die als Sonderumlage
bezeichnet wird. Hierbei handelt es sich um die Erhebung von
finanziellen Beiträgen, durch die der Wirtschaftsplan der
Wohnungseigentümergemeinschaft, der für ein Wirtschaftsjahr
beschlossenen wurde, ergänzt werden soll. |
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Somit wird durch die Sonderumlage die Deckung der Kosten
gesichert, die nur mit den Mitteln aus dem Wirtschaftsplan
nicht bezahlt werden können. Die Sonderumalge wird von den
Wohnungseigentümern im Laufe eines Wirtschaftsjahres immer
nur dann beschlossen, wenn die Kosten, die im
Wirtschaftsplan angesetzt wurden, nicht ausreichend sind
oder aber auch neue, zu finanzierende Maßnahmen entstehen,
die nicht mit eingeplant waren. |
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