Immobilienlexikon Sondernutzungsrecht
 
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Sondernutzungsrecht
Mit dem Sondernutzungsrecht kann sich ein Wohnungseigentümer das Recht zur alleinigen Nutzung an einem Teil des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb eines von mehreren Parteien bewohnten Gebäudes sichern. Das Sondernutzungsrecht wird sehr häufig auf Flächen im Garten, auf der Terrasse, rund um das Haus oder aber für Keller- oder Speicherräume eingeräumt. Da in der Regel jeder Wohnungseigentümer solche Flächen oder Räume zugewiesen bekommt, werden die jeweiligen Sondernutzungsrechte meistens in der Teilungserklärung festgeschrieben.

 

 

 

 

 

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