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Selbstauskunft
Der Begriff der Selbstauskunft wird in verschiedenen
Bereichen etwas unterschiedlich verstanden. Immer geht es
jedoch darum, über die eigene Person oder Firma Auskünfte an
einen Dritten zu geben. Meist wird dabei ein gemeinsames
Ziel in Form eines schriftlich geschlossenen oder noch zu
schließenden Vertrags verfolgt.
Mietrecht
Viele Vermieter, vor allem Vermietungsgesellschaften,
verlangen Selbstauskünfte von ihren Mietern, teilweise in
umfangreichen Vordrucken und mehrseitigen Formularen. Deren
Zulässigkeit ist umstritten. |
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Versicherungsrecht
Die Handhabung ist oft ähnlich wie bei Finanzierungen (siehe
oben Kreditwesen) jedoch wird nach anderen Nachweisen
gefragt, je nach Versicherungsvertrag. Gelegentlich
geschieht gerade dieses auch nicht, um dem
Versicherungskunden nicht die Gelegenheit zu geben, sich im
Schadensfall auf die früher gemachten Angaben (z.B. zum
genauen Wert versicherter Gegenstände) zu berufen.
Regelmäßig wird, auch wenn bei einem Vertragsabschluß vom
Versicherungsvertreter eher oberflächlich oder gar nicht
nachgefragt wurde, in Schadens- oder in Streitfällen seitens
der Versicherung eine sehr präzise und erschöpfende Auskunft
verlangt und unterstellt. |
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