Immobilienlexikon Selbstauskunft
 
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Selbstauskunft
Der Begriff der Selbstauskunft wird in verschiedenen Bereichen etwas unterschiedlich verstanden. Immer geht es jedoch darum, über die eigene Person oder Firma Auskünfte an einen Dritten zu geben. Meist wird dabei ein gemeinsames Ziel in Form eines schriftlich geschlossenen oder noch zu schließenden Vertrags verfolgt.

Mietrecht
Viele Vermieter, vor allem Vermietungsgesellschaften, verlangen Selbstauskünfte von ihren Mietern, teilweise in umfangreichen Vordrucken und mehrseitigen Formularen. Deren Zulässigkeit ist umstritten.

 

 

 

Versicherungsrecht
Die Handhabung ist oft ähnlich wie bei Finanzierungen (siehe oben Kreditwesen) jedoch wird nach anderen Nachweisen gefragt, je nach Versicherungsvertrag. Gelegentlich geschieht gerade dieses auch nicht, um dem Versicherungskunden nicht die Gelegenheit zu geben, sich im Schadensfall auf die früher gemachten Angaben (z.B. zum genauen Wert versicherter Gegenstände) zu berufen. Regelmäßig wird, auch wenn bei einem Vertragsabschluß vom Versicherungsvertreter eher oberflächlich oder gar nicht nachgefragt wurde, in Schadens- oder in Streitfällen seitens der Versicherung eine sehr präzise und erschöpfende Auskunft verlangt und unterstellt.

 

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