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Immobilienlexikon Schornsteinreinigung
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Schornsteinreinigung
Verfügt ein Gebäude nicht über eine Fernheizung, dann ist
alternativ in der Regel ein Schornstein vorhanden. Dieser
muss vor der Inbetriebnahme vom
Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden. Des
Weiteren muss in regelmäßigen Abständen der Schornstein
überprüft und gereinigt werden. Dies wird meist vor dem
Beginn der Heizperiode durchgeführt. Hält man sich nicht an
die regelmäßige Überprüfung und Reinigung, dann ist die
Gefahr von Rußablagerungen oder von Verstopfungen sehr groß.
Im schlimmsten Fall ist ein Brand oder einer
Kohlenmonoxydvergiftung der Hausbewohner dann die Folge. |
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Auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes sind
Eigentümer von Heizungsanlagen mit Schornstein dazu
verpflichtet, regelmäßig eine Überprüfung der Anlage
vornehmen zu lassen. Die Kosten für die Reinigung
orientieren sich an der Schornsteinfeger-Gebührenordnung.
Diese sind von Bundesland zu Bundeslandes unterschiedlich
und variieren daher auch in der Höhe. |
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