Immobilienlexikon Schornsteinreinigung

 
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Schornsteinreinigung
Verfügt ein Gebäude nicht über eine Fernheizung, dann ist alternativ in der Regel ein Schornstein vorhanden. Dieser muss vor der Inbetriebnahme vom Bezirksschornsteinfegermeister abgenommen werden. Des Weiteren muss in regelmäßigen Abständen der Schornstein überprüft und gereinigt werden. Dies wird meist vor dem Beginn der Heizperiode durchgeführt. Hält man sich nicht an die regelmäßige Überprüfung und Reinigung, dann ist die Gefahr von Rußablagerungen oder von Verstopfungen sehr groß. Im schlimmsten Fall ist ein Brand oder einer Kohlenmonoxydvergiftung der Hausbewohner dann die Folge.

 

 

 

Auf der Grundlage des Schornsteinfegergesetzes sind Eigentümer von Heizungsanlagen mit Schornstein dazu verpflichtet, regelmäßig eine Überprüfung der Anlage vornehmen zu lassen. Die Kosten für die Reinigung orientieren sich an der Schornsteinfeger-Gebührenordnung. Diese sind von Bundesland zu Bundeslandes unterschiedlich und variieren daher auch in der Höhe.

 

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