Immobilienlexikon Schlichtungsgesetze
 
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Schlichtungsgesetze
So genannte Schlichtungsgesetze erlassen wurden bisher von acht Bundesländern auf der Grundlage von § 15a der Einführungsgesetz-Zivilprozessordnung (EGZPO). Dies sind die Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Saarland, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern. Der Prozessflut möchte man damit entgegentreten. Dass Amtsgerichte eine Klage nur dann annehmen können, wenn vorher ein Schlichtungsverfahren durch einen Rechtsanwalts oder Notar (als Schlichter bestellt) ohne Ergebnis durchgeführt wurde, schreiben diese Gesetze vor.

 

 

 

Schlichtungsgesetze
Um vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einer Geldsumme von 750 €, um Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre (soweit diese nicht durch Presse oder Rundfunk ins Leben gerufen wurden) und um nachbarschaftliche Streitigkeiten geht es dabei. Freiwillig ist die Schlichtung, wenn es bei Vermögensstreitigkeiten um eine den genannten Betrag übersteigende Summe geht.

 

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