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Immobilienlexikon Schlichtungsgesetze |
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Schlichtungsgesetze
So genannte Schlichtungsgesetze erlassen wurden bisher von
acht Bundesländern auf der Grundlage von § 15a der
Einführungsgesetz-Zivilprozessordnung (EGZPO). Dies sind die
Bundesländer Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Saarland,
Nordrhein-Westfalen, Hessen, Brandenburg, Baden-Württemberg
und Bayern. Der Prozessflut möchte man damit entgegentreten.
Dass Amtsgerichte eine Klage nur dann annehmen können, wenn
vorher ein Schlichtungsverfahren durch einen Rechtsanwalts
oder Notar (als Schlichter bestellt) ohne Ergebnis
durchgeführt wurde, schreiben diese Gesetze vor. |
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Schlichtungsgesetze
Um vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einer Geldsumme
von 750 €, um Streitigkeiten wegen Verletzung der
persönlichen Ehre (soweit diese nicht durch Presse oder
Rundfunk ins Leben gerufen wurden) und um nachbarschaftliche
Streitigkeiten geht es dabei. Freiwillig ist die
Schlichtung, wenn es bei Vermögensstreitigkeiten um eine den
genannten Betrag übersteigende Summe geht. |
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