Immobilienlexikon Schiedsgericht
 
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Schiedsgericht
Ein Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das allein durch Abrede der jeweiligen Streitparteien ohne Einwirkung des Staates zusammentritt und eine Einigung erzielt. Sämtliche Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien; werden keine besonderen Regelungen getroffen, so gilt die Zivilprozessordnung. Das Schiedsgericht muss in der Entscheidung konkret benannt werden, sonst ist die Vereinbarung unwirksam[1].

Die Zahl der Schiedsrichter kann von den Parteien selbst bestimmt werden (wenn keine Regelung, dann drei). Bei einem sog. Dreierschiedsgericht benennt in der Regel jede Partei einen Schiedsrichter, die sich dann ihrerseits auf einen Vorsitzenden verständigen; dieser wird Schiedsobmann oder einfach Obmann genannt. Kommt eine Einigung nicht zustande, so wird der Obamnn häufig von einer Ernennungstelle ernannt. Auch die parteiernannten Schiedsrichter müssen unabhängig sein.

 

 

 

Schiedsgericht
Neben solchen Schiedsgerichten, die für eine einzelne Streitigkeit eingerichtet werden (ad-hoc-Schiedsgericht), existieren auch ständige bzw. institutionelle Schiedsgerichte. Diese werden z. B. von den Industrie- und Handelskammern, von den Rechtsanwaltskammern, von Unternehmen oder auch innerhalb politischer Parteien eingerichtet. Auch im Sport werden Schiedsgerichte häufig angerufen.

 

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