Immobilienlexikon Scheinselbstständigkeit
 
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Scheinselbstständigkeit
Die Scheinselbstständigkeit war lange Zeit in einem rechtlichen Graubereich anzusiedeln, da klare, diesbezügliche Regelungen in keinem allgemein gültigen Gesetzestext zu finden waren. Mit der Neufassung des § 7 SGB IV (Viertes Sozialgesetzbuch) wurde eine Definition für die Scheinselbstständigkeit geschaffen, durch die Einzelfallentscheidungen nur noch selten notwendig werden.

 

 

 

Scheinselbstständigkeit
Als Scheinselbstständigkeit wird demnach unter anderem verstanden, dass der Unternehmer direkten Weisungen des Auftraggebers bzw. Kunden unterliegt oder sogar in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Von einer regulären Selbstständigkeit wird hingegen ausgegangen, wenn der Unternehmer seine Zeit frei einteilen oder Aufträge auch von eigenen Angestellten ausführen lassen kann. Auskünfte über den genauen Status der Selbstständigkeit gibt unter anderem die Deutsche Rentenversicherung.

 

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