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Immobilienlexikon Scheinselbstständigkeit |
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Scheinselbstständigkeit
Die Scheinselbstständigkeit war lange Zeit in einem
rechtlichen Graubereich anzusiedeln, da klare,
diesbezügliche Regelungen in keinem allgemein gültigen
Gesetzestext zu finden waren. Mit der Neufassung des § 7 SGB
IV (Viertes Sozialgesetzbuch) wurde eine Definition für die
Scheinselbstständigkeit geschaffen, durch die
Einzelfallentscheidungen nur noch selten notwendig werden. |
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Scheinselbstständigkeit
Als Scheinselbstständigkeit wird demnach unter anderem
verstanden, dass der Unternehmer direkten Weisungen des
Auftraggebers bzw. Kunden unterliegt oder sogar in das
Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Von einer
regulären Selbstständigkeit wird hingegen ausgegangen, wenn
der Unternehmer seine Zeit frei einteilen oder Aufträge auch
von eigenen Angestellten ausführen lassen kann. Auskünfte
über den genauen Status der Selbstständigkeit gibt unter
anderem die Deutsche Rentenversicherung. |
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