Immobilienlexikon Scheinbestandteil
 
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Scheinbestandteil
Im Zusammenhang mit dem Miet- oder Immobilienrecht werden als Scheinbestandteile solche Bauelemente bezeichnet, die nur vorübergehend, also nicht dauerhaft, mit dem Gebäude verbunden sind. Dies kann beispielsweise eine Terrasse, Pergola oder auch eine bestimmte Dachkonstruktion sein.

 

 

 

Scheinbestandteil
In bestimmten Fällen kann aus einem regulären, also festen Bestandteil eines Hauses auch im Nachhinein noch ein Scheinbestandteil werden. Maßgeblich für die Beurteilung eines Gegenstands oder Gebäudeteils ist der Verwendungszweck des Hauptgebäudes. Werden bisher gewerblich genutzte Räume künftig zu Wohnzwecken, oder umgekehrt, genutzt, so können neue Scheinbestandteile entstehen. Scheinbestandteile sind rechtlich selbstständig, also stehen in keinerlei Abhängigkeit zum Gesamtgebäude bzw. dessen festen Bestandteilen.

 

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