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Immobilienlexikon Scheinbestandteil |
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Scheinbestandteil
Im Zusammenhang mit dem Miet- oder Immobilienrecht werden
als Scheinbestandteile solche Bauelemente bezeichnet, die
nur vorübergehend, also nicht dauerhaft, mit dem Gebäude
verbunden sind. Dies kann beispielsweise eine Terrasse,
Pergola oder auch eine bestimmte Dachkonstruktion sein. |
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Scheinbestandteil
In bestimmten Fällen kann aus einem regulären, also festen
Bestandteil eines Hauses auch im Nachhinein noch ein
Scheinbestandteil werden. Maßgeblich für die Beurteilung
eines Gegenstands oder Gebäudeteils ist der Verwendungszweck
des Hauptgebäudes. Werden bisher gewerblich genutzte Räume
künftig zu Wohnzwecken, oder umgekehrt, genutzt, so können
neue Scheinbestandteile entstehen. Scheinbestandteile sind
rechtlich selbstständig, also stehen in keinerlei
Abhängigkeit zum Gesamtgebäude bzw. dessen festen
Bestandteilen. |
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