Immobilienlexikon Schadenspauschale
 
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Schadenspauschale
Mit der Schadenspauschale kann sich der Vermieter bereits im Vorfeld, d.h. schon beim Abschluss des Mietvertrags, vor den finanziellen Folgen eines eventuellen Schadenereignisses schützen. Besonders
weit verbreitet sind Schadenspauschalen für verspätete Bezahlung der Miete (Mahngebühr) oder vorzeitiges Ausscheiden des Mieters aus dem Mietverhältnis.

 

 

 

Schadenspauschale
Beim Formulieren einer Schadenspauschale muss der Vermieter jedoch darauf achten, dass dabei realistische Beträge angesetzt werden, da die Klausel ansonsten unwirksam werden kann. Gleichzeitig muss dem Mieter im Rahmen der Schadenspauschale schriftlich das Recht eingeräumt werden, den Nachweis zu erbringen, dass der Vermieter durch sein Verhalten keinen finanziellen Verlust zu erleiden hatte oder die Schadenspauschale im konkreten Einzelfall den tatsächlichen Schaden deutlich übersteigt.

 

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