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Immobilienlexikon Schadenspauschale |
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Schadenspauschale
Mit der Schadenspauschale kann sich der Vermieter bereits im
Vorfeld, d.h. schon beim Abschluss des Mietvertrags, vor den
finanziellen Folgen eines eventuellen Schadenereignisses
schützen. Besonders
weit verbreitet sind Schadenspauschalen für verspätete
Bezahlung der Miete (Mahngebühr) oder vorzeitiges
Ausscheiden des Mieters aus dem Mietverhältnis. |
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Schadenspauschale
Beim Formulieren einer Schadenspauschale muss der Vermieter
jedoch darauf achten, dass dabei realistische Beträge
angesetzt werden, da die Klausel ansonsten unwirksam werden
kann. Gleichzeitig muss dem Mieter im Rahmen der
Schadenspauschale schriftlich das Recht eingeräumt werden,
den Nachweis zu erbringen, dass der Vermieter durch sein
Verhalten keinen finanziellen Verlust zu erleiden hatte oder
die Schadenspauschale im konkreten Einzelfall den
tatsächlichen Schaden deutlich übersteigt. |
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