Immobilienlexikon Sachverständiger
 
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Sachverständiger
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.  Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher Fortbildung ausreichend sein.

 

 

 

Sachverständiger
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können. Man unterscheidet: EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, verbandsanerkannte Sachverständige, amtlich anerkannte Sachverständige, freie Sachverständige, Behörden als Sachverständige. Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens gehören unter anderem die Gebiete „Bewertung von Bauschäden, Grundstückswertermittlung, Unternehmensbewertung, KFZ-Bewertung, KFZ-Schäden“.

 

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