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Sachverständiger
Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer
besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen
fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet.
Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für
Gutachter oder Berater von Gerichten
(Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien
gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den
Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen
Entscheidung mit. Voraussetzungen für die Tätigkeit
als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht
von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese
Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes
Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige
Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem
entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene
Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als
Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis in
Verbindung mit umfangreicher fachlicher sowie rechtlicher
Fortbildung ausreichend sein. |
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Sachverständiger
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht
geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern
er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb
verstößt, indem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend
verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende
Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis
nicht nachgewiesen werden können. Man unterscheidet:
EU-zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024, öffentlich
bestellte und vereidigte Sachverständige, verbandsanerkannte
Sachverständige, amtlich anerkannte Sachverständige, freie
Sachverständige, Behörden als Sachverständige.
Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens
gehören unter anderem die Gebiete „Bewertung von Bauschäden,
Grundstückswertermittlung, Unternehmensbewertung,
KFZ-Bewertung, KFZ-Schäden“. |
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