Immobilienlexikon Sachmangel
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Sachmangel
Beim Sachmangel können verschiedene Mängel unterschieden werden. So gibt es offene Mängel aber auch versteckte Mängel aber auch verschwiegene Mängel gehören zu einem Sachmangel. Wer eine Ware ersteht, allerdings nicht sofort einen versteckten Sachmangel entdeckt, hat bei dieser Ware nach erkennen des Sachmangels ein Reklamationsanspruch nach dem WUMNS Prinzip. Schaut man sich die Formel allerdings genauer an kann erkannt werden wie diese sich zusammen setzt.

W = Wandlung des Vertrages
U = Umtausch der Ware
M = Minderung des Preises
N = Nachbesserung des Mangels
S = Schadenersatz bei fehlen einer zugesicherten Eigenschaft

 

 

 

Sachmangel
Schnell kann auch hier erkannt werden, dass auch andere Sachmängel auf andere Leistungen auch auf andere Gegenstände oder Dienstleistungen übertragen werden. Wird bei einem Mietvertrag z. B. zugesicherte Eigenschaften nicht gegeben, hat der Mieter nach Bekanntwerden des Schadens auch hier das Recht die Miete bei einem Sachmangel und ungenutzten angemessenen Frist, das Recht eine angemessene Minderung der Miete anzukündigen und durchzuführen. Werden hier allerdings Sachlagen wie z. B. Schimmel verschwiegen kann erkannt werden, dass dieser Sachmangel auch zu einer Wandlung des Mietvertrages führen kann. Des Weiteren kann auch, falls hierdurch Nachweislich gesundheitliche Schäden entstanden sind, Schadenersatz sowie Schmerzensgeld vom Vermieter verlangt werden. Aber auch offene Sachmängel können nach diesem Prinzip angefochten oder nachgebessert werden.

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon S