Immobilienlexikon Rücknahmepreis
 
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Rücknahmepreis
Bei offenen Immobilienfonds wird der Preis, zu dem Anteile von der Investmentgesellschaft zurückgenommen werden, als Rücknahmepreis definiert. Der Ausgabeaufschlag errechnet sich aus der Differenz zwischen Rücknahme- und Ausgabepreis. Grundsätzlich kann der Anleger bei offenen Fonds Fondsanteile jederzeit kaufen und verkaufen. Die Anteile zum gültigen Tageskurs, also dem Rücknahmepreis, zurückzunehmen, dessen ist die Fondsgesellschaft verpflichtet. Im Internet, im Videotext oder in größeren Tageszeitungen findet man diese Rücknahmekurse.

 

 

 

   

 

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