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Risikoversicherung
Die Risikoversicherung gibt es in verschiedenen
Ausprägungen. Ihnen gemeinsam ist, dass nur dann eine
Leistung seitens des Versicherers fällig wird, wenn der
Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt.
Tritt der Versicherungsfall (Tod der versicherten Person)
während der Versicherungsdauer nicht ein, werden keine
weiteren Leistungen fällig. |
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Risikoversicherung
Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleich
bleibender Versicherungssumme und die
Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme zu
finden. Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der
versicherten Person die versicherte Todesfallsumme
(Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Anwendungs-beispiele sind: Absicherung von wirtschaftlich
abhängigen Angehörigen, Sicherung von Verbindlichkeiten,
Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z.
B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme wird meist zu Sicherung von Darlehen mit
kontinuierlicher Tilgung verwendet. Die Versicherungssumme
nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem Maß ab (Annuität),
wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem
Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens-
und Kreditverträgen als so genannte Restschuldversicherung
angeboten. Häufig ist - zur Sicherheit des Kreditgebers -
der Abschluss einer solchen Restschuldversicherung
Voraussetzung der Kreditgewährung.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die
Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Bei dieser
Form der Risikolebensversicherung gibt es mehrere
versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung wird
nur einmal beim Tod einer versicherten Person während der
Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebensversicherung auf
verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung
wirtschaftlich voneinander abhängiger Personen (z. B.
Geschäftspartner, (Ehe-)Paare ohne Kinder). Der Beitrag der
Risikolebensversicherung ist abhängig vom Alter, vom
Geschlecht und vom Gesundheitszustand der versicherten
Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der
Versicherungssumme und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der
Versicherung. Bisweilen werden auch Zuschläge für die
Ausübung bestimmter Berufe oder Freizeit-beschäftigungen
verlangt. |
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