Immobilienlexikon Risikolebensversicherung
 
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Risikolebensversicherung
Normalerweise wird im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung auch eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Nach Ablauf der Versicherungsdauer erbringt sie im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung aber keine Leistung. Die Versicherung schützt jedoch die Erben vor der Gefahr, dass diese wegen der durch den Tod hervorgerufenen Einkommensminderung oder gar gänzlichen Einkommensverlustes den Kapitaldienst nicht mehr leisten zu können, falls der Käufer beziehungsweise der Bauherr der finanzierten Immobilien versterben sollte.

 

 

 

 

 

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