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Immobilienlexikon Rettungserwerb
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Rettungserwerb
Wird den Gläubigern die Möglichkeit im
Zwangsversteigerungsverfahren gegeben, dass Grundstück oder
die betreffende Immobilie selbst zu erwerben, denn ist von
einem Rettungserwerb die Rede. Wird dem Gläubiger der
Zuschlag erteilt, weil er das höchste Gebot abgegeben hat,
dann sind die im Zuschlag enthaltenen Darlehensbeträge, die
er dem Schuldner gewährt habt, bei der Berechnung der
Grunderwerbssteuer mit zu berücksichtigen. |
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Diese bezieht sich dann also auch auf den Eigenanteil am
versteigerten Objekt. Gleiches gilt auch für die Gebühren
der Gerichte und des Grundbuchamts. Erforderlich wird der
Rettungserwerb in der Praxis dann, wenn es bei einer
Zwangsversteigerung keine Interessenten gab, die eventuell
die Immobilie oder das Grundstück kaufen wollten. Auch wenn
die abgegebenen Gebote nicht mit den Preisvorstellungen
eines Gläubigers übereinstimmen, kann der Rettungserwerb
eine Lösung sein. In den meisten Fällen stellt der
Rettungserwerb aber nur eine Notlösung dar und führt nicht
zum gewünschten Ziel. |
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