Immobilienlexikon Rettungserwerb

 
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Rettungserwerb
Wird den Gläubigern die Möglichkeit im Zwangsversteigerungsverfahren gegeben, dass Grundstück oder die betreffende Immobilie selbst zu erwerben, denn ist von einem Rettungserwerb die Rede. Wird dem Gläubiger der Zuschlag erteilt, weil er das höchste Gebot abgegeben hat, dann sind die im Zuschlag enthaltenen Darlehensbeträge, die er dem Schuldner gewährt habt, bei der Berechnung der Grunderwerbssteuer mit zu berücksichtigen.

 

 

 

Diese bezieht sich dann also auch auf den Eigenanteil am versteigerten Objekt. Gleiches gilt auch für die Gebühren der Gerichte und des Grundbuchamts. Erforderlich wird der Rettungserwerb in der Praxis dann, wenn es bei einer Zwangsversteigerung keine Interessenten gab, die eventuell die Immobilie oder das Grundstück kaufen wollten. Auch wenn die abgegebenen Gebote nicht mit den Preisvorstellungen eines Gläubigers übereinstimmen, kann der Rettungserwerb eine Lösung sein. In den meisten Fällen stellt der Rettungserwerb aber nur eine Notlösung dar und führt nicht zum gewünschten Ziel.

 

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