Immobilienlexikon Restschuldversicherung
 
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Restschuldversicherung
Mit der Restschuldversicherung, auch als Restkreditversicherung bekannt, können im Rahmen einer Baufinanzierung gewährte Darlehen für beide Seiten, also Darlehensnehmer und Darlehensgeber, abgesichert werden. Die Restschuldversicherung wird dann leistungspflichtig, wenn beim Darlehensnehmer durch Tod, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder sonstige Ereignisse die Zahlungsunfähigkeit bzw.
Insolvenz eintritt.

 

 

 

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