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Reservierungsvereinbarung
Im Zusammenhang mit einem Maklergeschäft werden
Reservierungsvereinbarungen beziehungsweise Aufträge zur
Vermittlung einer Reservierung angewendet. Und zwar dann,
wenn ein Immobilieninteressent ein Objekt kaufen will, der
Kaufvertrag aber aus irgendeinem Grunde erst später
abgeschlossen werden kann. Mit unterschreiben lassen sollte
der Makler dann immer auch den Eigentümer. |
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Reservierungsvereinbarung
Solche Vereinbarungen sind legitim, wenn ein solcher
Reservierungsbedarf von Seiten des Interessenten besteht und
der Makler keine unangemessen hohe Reservierungsgebühr für
die Abdeckung des Reservierungsrisikos (beispielsweise
entgangene anderweitige Abschlussmöglichkeiten) zur
Forderung bringt. |
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