Immobilienlexikon Reservierungsvereinbarung
 
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Reservierungsvereinbarung
Im Zusammenhang mit einem Maklergeschäft werden Reservierungsvereinbarungen beziehungsweise Aufträge zur Vermittlung einer Reservierung angewendet. Und zwar dann, wenn ein Immobilieninteressent ein Objekt kaufen will, der Kaufvertrag aber aus irgendeinem Grunde erst später abgeschlossen werden kann. Mit unterschreiben lassen sollte der Makler dann immer auch den Eigentümer.

 

 

 

Reservierungsvereinbarung
Solche Vereinbarungen sind legitim, wenn ein solcher Reservierungsbedarf von Seiten des Interessenten besteht und der Makler keine unangemessen hohe Reservierungsgebühr für die Abdeckung des Reservierungsrisikos (beispielsweise entgangene anderweitige Abschlussmöglichkeiten) zur Forderung bringt.

 

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