Immobilienlexikon Rentenversicherung
 
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Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI). Sie ist Bestandteil (Versicherungszweig) des gegliederten Sozialversicherungssystems zur Altersicherung der abhängig Beschäftigten, die im Wesentlichen durch deren Zwangsteilnahme im Umlageverfahren finanziert wird: Wer arbeitet, bezahlt die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen und erwirbt damit einen Anspruch auf seine eigene Rente.

 

 

 

Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung bildet, zusammen mit den anderen gesetzlichen Altersvorsorgeformen (Alterssicherung der Landwirte, berufsständische Pflichtversorgung der in Kammern organisierten freien Berufe und der Beamtenversorgung), die erste der so genannten „drei Säulen“ des deutschen Alterssicherungssystems. Als zweite Säule wird die zusätzliche betriebliche/überbetriebliche/tarifliche Altersversorgung bezeichnet. Die dritte Säule bilden die auf privater Vorsorge aufbauenden eigenständigen Absicherungen (z. B. die staatlich geförderte so genannte „Riester-Rente“). Der Begriff „Rente“ wird in Deutschland vielfach als Synonym für eine Rente aus der GRV verwendet. Renten gibt es aber auch aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus privaten Kapitalanlagen (z. B. aus Lebensversicherungen oder Wertpapieren). Dagegen werden die aus Steuermitteln finanzierten Altersbezüge der Beamten als Pensionen bezeichnet.

Kennzeichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist insbesondere ihr Zwangscharakter und die nach derzeitigem Stand in vielen Fällen (Lebenserwartung, Geschlecht, Inflation, etc.) wenig bis kaum erzielbare Kapitalrendite. Ebenso besteht für die in der GRV pflichtversicherten Arbeitnehmer keine Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge anderweitig, mit höheren Renditeaussichten, anzulegen. Auf der anderen Seite sichert die GRV auch Risiken wie Erwerbsminderung oder Tod eines Angehörigen sowie medizinische und berufliche Rehabilitation ab.

 

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