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Rentenhypothek
Als Rentenhypothek wird eine Darlehensart bezeichnet, die
speziell für Rentner geschaffen wurde. Die Rentenhypothek
erlaubt es Rentnern, ein Darlehen in Höhe von maximal 60 %
des Beleihungswerts
der eigenen Immobilie aufzunehmen, beispielsweise um den
bisherigen Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu
können. Grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung einer
Rentenhypothek ist
allerdings, dass die Immobilie frei von sonstigen
Belastungen ist und die Höhe des Darlehens mindestens 30.000
Euro beträgt.
Die Konditionen für die Rentenhypothek, insbesondere
Zinssatz, Tilgungsraten und Laufzeit, werden bereits bei
Vertragsunterzeichnung festgeschrieben. Trotz dieser
Festschreibung genießt der
Darlehensnehmer ein sehr hohes Maß an Flexibilität, da
Sondertilgungen jederzeit möglich sind und die Laufzeit des
Darlehens sowie die Kreditkosten entsprechend verkürzen. |
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