Immobilienlexikon Rente
 
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Rente
Private oder staatliche Versorgungsleistungen, die der Bezieher während seines Ruhestandes erhält, werden als Rente bezeichnet. Im Rahmen des so genannten Generationenvertrages kommt bei der gesetzlichen Rentenversicherung das so genannte Umlageverfahren zur Anwendung. Hier finanziert die arbeitende Bevölkerung durch ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung die Versorgungsleistungen der Rentner.

 

 

 

Rente
Die Zahlung von Waisen- und Witwenrente, Altersruhegeld und in beschränktem Umfange auch Erwerbsunfähigkeitsrenten sind Hauptleistungsbereiche der Rente. Die Arbeiter gehören über die Landesversicherungsanstalten ebenso zum Kreis der Versicherten wie die Angestellten über die Bundesversicherungsanstalt. Auf der Grundlage des Kapitaldeckungsverfahren basieren hingegen private Renten-versicherungen. Nach dem zuvor angesparten Vermögen bemisst sich hierbei die Rentenleistungen im Alter.

 

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