Immobilienlexikon Renovierung
 
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Renovierung
Als Renovierung bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung von Bauwerken. Schäden aufgrund von Abnutzung durch den gewöhnlichen Gebrauch werden so beseitigt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.

Modernisierung
Unter Modernisierung versteht man im Mietrecht alle baulichen Maßnahmen des Eigentümers/Vermieters einer Immobilie, die das Ziel haben, den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig zu erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern oder nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser zu bewirken. Zu den Modernisierungen zählen auch anderweitige Maßnahmen, die aufgrund von Umständen durchgeführt wurden, die der Vermieter selbst gar nicht zu vertreten hat (§ 559 Absatz 1 BGB).

Im Fall von Modernisierung kann der Vermieter eine jährliche Mieterhöhung um bis zu 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten vornehmen. Sind die baulichen Maßnahmen für mehrere Wohnungen durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen (§ 559 Absatz 2 BGB).

 

 

 

Sanierung (Bauwesen)
Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich- technische Wiederherstellung oder Modernisierung eines Bauwerks oder ganzen Stadtviertels, um Mängel zu beseitigen, oder den Wohn- bzw. Lebens-Standard zu erhöhen. Um vorhandene Mängel festzustellen, muss eine Modernisierungs-Voruntersuchung in Form eines Gutachtens durchgeführt werden, aus der die Schadensursache, das Schadensbild sowie die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen hervorgehen. Ziel ist die Wiederherstellung des standsicheren und zweckbestimmt nutzbaren Zustands eines Gebäudes.

Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und Instandsetzung hinaus und schließt oft die Modernisierung ein, die auch Nutzungsanpassungen und erhebliche Eingriffe in die Substanz erforderlich machen
können.

 

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