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Renovierung
Als Renovierung bezeichnet man Maßnahmen zur Instandsetzung
von Bauwerken. Schäden aufgrund von Abnutzung durch den
gewöhnlichen Gebrauch werden so beseitigt
und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt.
Modernisierung
Unter Modernisierung versteht man im Mietrecht alle
baulichen Maßnahmen des Eigentümers/Vermieters einer
Immobilie, die das Ziel haben, den Gebrauchswert der
Mietsache nachhaltig zu erhöhen, die
allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer zu verbessern oder
nachhaltige Einsparungen von Energie oder Wasser zu
bewirken. Zu den Modernisierungen zählen auch anderweitige
Maßnahmen, die
aufgrund von Umständen durchgeführt wurden, die der
Vermieter selbst gar nicht zu vertreten hat (§ 559 Absatz 1
BGB).
Im Fall von Modernisierung kann der Vermieter eine jährliche
Mieterhöhung um bis zu 11 % der für die Wohnung
aufgewendeten Kosten vornehmen. Sind die baulichen Maßnahmen
für mehrere Wohnungen
durchgeführt worden, so sind die Kosten angemessen auf die
einzelnen Wohnungen aufzuteilen (§ 559 Absatz 2 BGB). |
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Sanierung (Bauwesen)
Unter einer Sanierung versteht man im Bauwesen die baulich-
technische Wiederherstellung oder Modernisierung eines
Bauwerks oder ganzen Stadtviertels, um Mängel zu beseitigen,
oder den Wohn- bzw.
Lebens-Standard zu erhöhen. Um vorhandene Mängel
festzustellen, muss eine Modernisierungs-Voruntersuchung in
Form eines Gutachtens durchgeführt werden, aus der die
Schadensursache, das
Schadensbild sowie die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen
hervorgehen. Ziel ist die Wiederherstellung des
standsicheren und zweckbestimmt nutzbaren Zustands eines
Gebäudes.
Eine Sanierung geht über die Instandhaltung und
Instandsetzung hinaus und schließt oft die Modernisierung
ein, die auch Nutzungsanpassungen und erhebliche Eingriffe
in die Substanz erforderlich machen
können. |
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