Immobilienlexikon Rechtsentscheid
 
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Rechtsentscheid
Ein Instrument der Rechtsprechung war der Rechtsentscheid. Er wurde lediglich für den Bereich des Wohnungsmietrechts eingeführt. Man schaffte ihn jedoch im Hinblick auf die Reform der Zivilprozessordnung vom 1.1.2002 wieder ab. Ergangene Rechtsentscheide sind allerdings nachwirkend und damit weiterhin für die Beurteilung mietrechtlicher Sachverhalte von großer Bedeutung. Für bestimmte Fälle wurde jedoch eine Sprungrevision vom Amtsgericht zum Bundesgerichtshof zugelassen, damit der Entscheidungsprozess in mietrechtlichen Angelegenheiten beschleunigt werden kann.

 

 

 

Wenn die Rechtssache von grundlegender Bedeutung ist oder der Fortentwicklung des Rechts dient, ist die Sprungrevision zuzulassen, die beim Revisionsgericht beantragt werden muss. Einer Sprungrevision muss der Prozessgegner zustimmen. 

 

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