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Rechtsentscheid
Ein Instrument der Rechtsprechung war der Rechtsentscheid.
Er wurde lediglich für den Bereich des Wohnungsmietrechts
eingeführt. Man schaffte ihn jedoch im Hinblick auf die
Reform der Zivilprozessordnung vom 1.1.2002 wieder ab.
Ergangene Rechtsentscheide sind allerdings nachwirkend und
damit weiterhin für die Beurteilung mietrechtlicher
Sachverhalte von großer Bedeutung. Für bestimmte Fälle wurde
jedoch eine Sprungrevision vom Amtsgericht zum
Bundesgerichtshof zugelassen, damit der Entscheidungsprozess
in mietrechtlichen Angelegenheiten beschleunigt werden kann. |
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Wenn die Rechtssache von grundlegender Bedeutung ist oder
der Fortentwicklung des Rechts dient, ist die Sprungrevision
zuzulassen, die beim Revisionsgericht beantragt werden muss.
Einer Sprungrevision muss der Prozessgegner zustimmen. |
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