|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Recht |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Recht
Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit
gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives
Recht bezeichnet. Es besteht insgesamt aus einer
unüberschaubar großen Zahl von Normen, die nach ihrem
nationalen oder internationalen Geltungsbereich in
Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt
sind. Die
Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt die
Rechtssysteme wiederum in Rechtsgebiete, die nach
methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des
öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach
sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in
methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht,
das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden.
Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für die
Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung (subjektives
Recht), wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, das
Eigentumsrecht, ein
Anspruch oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten. |
|
|
|
|
|
|
|
Recht
Zur Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen
auszugehen. Die wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist
heute das Gesetz. Selbst das Präjudiz aus dem Case Law
(Richterrecht) des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird
dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht (Statutory Law)
abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht
füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den
gesetzlichen Regelungen. Ob es über dieses positive Recht
hinaus weitere Rechtsquellen gibt, ist in der
Rechtswissenschaft umstritten. Die rechtsphilosophische
Richtung der Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein
überpositives Recht gegenüber, ein ewig gültiges, dem
menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit
von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht
(Vernunft, Natur oder Gott) ableitet und nicht legitim durch
staatliche Gesetzgebung geändert werden kann.
|
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon R |
|
|
|