Immobilienlexikon Rechnungslegung
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Rechnungslegung
Auf die Geschäftsführung dessen, der fremdes Vermögen verwaltet und auf Berichte aus dem Rechnungswesen bezieht sich der Begriff Rechnungslegung. Nicht vorgeschrieben sind im einzelnen Umfang und Inhalt der Rechnungslegung. Dennoch sind alle Ausgaben beziehungsweise Einnahmen des Abrechnungszeitraums nach Rücklagen, Geldanlagen, Geldkonten und Bankkonten (Kostenarten) gegliedert nachzuweisen. Außerdem müssen geordnete Belege vorgelegt
werden. Der Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen im Immobilien wirtschaftlichen Bereich der Baubetreuer, der Wohnungs-eigentumsverwalter sowie der Vermögens- und Miethausverwalter.

 

 

 

 

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon R