Immobilienlexikon Reallast
 
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Reallast
Dahingehend, dass ein Grundstück für wiederkehrende Leistungen des Berechtigten dinglich haftet, wird es bei einer Reallast belastet. Sowohl Naturalleistungen und Lieferungen wie beispielsweise von Bodenerzeugnissen, Wasser, Wärme oder Strom, die man im Rahmen eines Leibgedings abgesichert hat, können mit einer Reallast belegt werden, ebenso wie wiederkehrende Geldleistungen (Überbaurente, Kaufpreisrenten oder Erbbauzinsen). Über eine Reallast kann man auch den Unterhalt eines Gebäudes oder Pflegeverpflichtungen absichern.

 

 

 

Oft trifft man bei Reallasten Wertsicherungsvereinbarungen. Beispielsweise können diese analog zu einem Verbraucherpreisindex sein. So genannte Leistungsvorbehaltsklauseln, nach denen bei Eintritt bestimmter Voraussetzungen erst noch über die genaue Höhe der Wertsicherung verhandelt werden soll, sind nicht zulässig, da sie zu sehr unbestimmt sind.

 

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