Immobilienlexikon Realkredit
 
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Realkredit
Langfristige Kredite, die eine Mindestlaufzeit von vier Jahren haben und die durch im Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte abgesichert ist, werden als Realkredite bezeichnet. Gewährt werden diese Realkredite nach einer Beleihungsprüfung des zu beleihenden Objektes. Bei 60% des Beleihungswertes liegt die Beleihungsgrenze für einen Realkredit. Die Gewährung des Realkredits ist in besonderem Maße von der persönlichen Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers abhängig, wenn die Beleihungs-grenze überschritten wird.

 

 

 

 

 

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