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Rauchmelder
Die meisten Todesopfer fordert bei Wohnungsbränden der Rauch
und nicht das Feuer selbst. Pflichtprogramm ist daher in
einigen Bundesländern der Einbau von Rauchmeldern. Geregelt
wird dies in der jeweiligen Landesbauordnung. Dass im Flur,
in Kinderzimmern und in Schlafräumen zumindest ein
Rauchmelder installiert werden muss, ist seit 2004 in
Schleswig-Holstein für Neubauwohnungen vorgeschrieben. Mit
Rauchmeldern ausgestattet werden müssen bestehende Objekte
bis 31.12.2009. |
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Eine Kammer, in die eine Leuchtdiode regelmäßig
Lichtstrahlen sendet, darüber verfügen moderne optische
Rauchmelder. Das Licht trifft in der Regel nicht auf das
eingebaute Fotoelement. Das Licht wird vom Rauch
reflektiert, trifft auf die Fotolinse und löst Alarm aus,
wenn Rauch in den Rauchmelder dringt. Kein Alarm wird bei
modernen
Geräten von Tabakrauch ausgelöst. |
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