Immobilienlexikon Rauchmelder
 
A B C D E F G H  I  J K L M
N O P Q R S T U V W X Y Z
 

Rauchmelder
Die meisten Todesopfer fordert bei Wohnungsbränden der Rauch und nicht das Feuer selbst. Pflichtprogramm ist daher in einigen Bundesländern der Einbau von Rauchmeldern. Geregelt wird dies in der jeweiligen Landesbauordnung. Dass im Flur, in Kinderzimmern und in Schlafräumen zumindest ein Rauchmelder installiert werden muss, ist seit 2004 in Schleswig-Holstein für Neubauwohnungen vorgeschrieben. Mit Rauchmeldern ausgestattet werden müssen bestehende Objekte bis 31.12.2009.

 

 

 

Eine Kammer, in die eine Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen sendet, darüber verfügen moderne optische Rauchmelder. Das Licht trifft in der Regel nicht auf das eingebaute Fotoelement. Das Licht wird vom Rauch reflektiert, trifft auf die Fotolinse und löst Alarm aus, wenn Rauch in den Rauchmelder dringt. Kein Alarm wird bei modernen
Geräten von Tabakrauch ausgelöst.
 

 

Immobilienlexikon A-Z  •  Immobilienlexikon R