Immobilienlexikon Rauchen Mietwohnung
 
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Rauchen in der Mietwohnung
Immer wieder kommt es zu Prozessen um rauchende Mieter. Nicht einheitlich ist bei diesem Thema die Rechtsprechung. Dass Rauchen in der Wohnung und auf dem Balkon erlaubt ist, steht allerdings fest. Überraschend und daher unwirksam sind formularmäßige Mietvertragsklauseln. Ob er Raucher ist, darüber muss der Mieter vor Vertragsabschluss keine Auskunft geben. Als zulässig angesehen wird ein Rauchverbot als individuelle Vereinbarung im Mietvertrag. Fraglich ist jedoch, ob damit auch Lebenspartner und Gäste gebunden werden.

 

 

 

Rauchen in der Mietwohnung
Wenn es um die Beseitigung der Folgen des Tabakkonsums geht, sind die Gerichte differenzierter Auffassung. Generell als von der vertragsgemäßen Wohnungsnutzung umfasst an, sehen einige Gerichte das Rauchen. Für vergilbte Kunststoffteile, Tapeten oder Teppichböden hat der Vermieter danach keinen Anspruch auf Schadensersatz. Gleiches gilt für Schönheitsreparaturen, die über das vertraglich festgesetzte Maß hinausgehen.
 

 

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