Immobilienlexikon Räumungsfrist
 
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Räumungsfrist
Durch die Räumungsfrist soll einem Mieter, der seine Wohnung räumen muss, die Möglichkeit gegeben werden, die Obdachlosigkeit zu vermeiden, indem er sich während dieser Frist um eine neue Wohnung kümmern kann. Der auf Räumung verklagte Mieter muss die Räumungsfrist beantragen. Dies muss bis zum Ende der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung in der Sache geschehen sein. Das Gericht entscheidet dann über die Dauer der Räumungsfrist. Den Umständen nach angemessenen muss diese Räumungsfrist dann sein.

 

 

 

Räumungsfrist
Drei Monate beträgt die Räumungsfrist in der Regel. Ab Zustellung des Urteils gewähren teilweise Gerichte eine Räumungsfrist von zwei Monaten, wenn es sich um fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges handeln. Dass bis zum Auszug pünktlich die Miete beziehungsweise eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete gezahlt wird, davon kann diese Räumungsfrist allerdings abhängig gemacht werden.

 

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