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Räumungsfrist
Durch die Räumungsfrist soll einem Mieter, der seine Wohnung
räumen muss, die Möglichkeit gegeben werden, die
Obdachlosigkeit zu vermeiden, indem er sich während dieser
Frist um eine neue Wohnung kümmern kann. Der auf Räumung
verklagte Mieter muss die Räumungsfrist beantragen. Dies
muss bis zum Ende der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung
in der Sache geschehen sein. Das Gericht entscheidet dann
über die Dauer der Räumungsfrist. Den Umständen nach
angemessenen muss diese Räumungsfrist dann sein. |
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Räumungsfrist
Drei Monate beträgt die Räumungsfrist in der Regel. Ab
Zustellung des Urteils gewähren teilweise Gerichte eine
Räumungsfrist von zwei Monaten, wenn es sich um fristlose
Kündigung wegen Zahlungsverzuges handeln. Dass bis zum
Auszug pünktlich die Miete beziehungsweise eine
Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete gezahlt wird, davon
kann diese Räumungsfrist allerdings abhängig gemacht werden. |
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