|
Mieten & Wohnen
Inserieren
Ratgeber
Finanzen
|
|
Immobilienlexikon Räumung Mietwohnung |
| |
|
A |
B |
C |
D |
E |
F |
G |
H |
I |
J |
K |
L |
M |
|
N |
O |
P |
Q |
R |
S |
T |
U |
V |
W |
X |
Y |
Z |
|
|
|
Räumung (Mietwohnung)
Das Verlassen in einer Mietwohnung bezeichnet man
als Räumung. Sie wird meistens auf Aufforderung des
Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses verfügt. Der
Vermieter kann den Gerichtsweg wählen und eine Räumungsklage
einreichen, wenn der Mieter der Aufforderung zur Räumung
nicht nachkommt. Dem Mieter bleibt eine angemessene
Räumungsfrist (höchstens ein Jahr, meistens drei Monate)
wenn das Gericht ihn zur Räumung verurteilt. Das
Mietverhältnis wird durch ein Räumungsurteil in ein
Benutzungsverhältnis umgewandelt. |
|
|
|
|
|
|
|
Der
Vermieter kann mit dem Räumungsurteil einen
Gerichtsvollzieher für die Zwangsräumung konsultieren, wenn
der Mieter auch nach Ablauf der Räumungsfrist die Wohnung
nicht räumt. Dies zieht allerdings Kostenrisiken für den
Vermieter nach sich. Für das Einlagern der
Wohnungseinrichtung des ehemaligen Mieters muss
beispielsweise eine Sicherheit hinterlegt werden. Die Höhe
dieser Sicherheit richtet sich nach der Zimmeranzahl der
Wohnung. |
|
|
|
Immobilienlexikon A-Z •
Immobilienlexikon R |
|
|
|