Immobilienlexikon Räumung Mietwohnung
 
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Räumung (Mietwohnung)
Das Verlassen in einer Mietwohnung bezeichnet man als Räumung. Sie wird meistens auf Aufforderung des Vermieters nach Ende des Mietverhältnisses verfügt. Der Vermieter kann den Gerichtsweg wählen und eine Räumungsklage einreichen, wenn der Mieter der Aufforderung zur Räumung nicht nachkommt. Dem Mieter bleibt eine angemessene Räumungsfrist (höchstens ein Jahr, meistens drei Monate) wenn das Gericht ihn zur Räumung verurteilt. Das Mietverhältnis wird durch ein Räumungsurteil in ein Benutzungsverhältnis umgewandelt.

 

 

 

Der Vermieter kann mit dem Räumungsurteil einen Gerichtsvollzieher für die Zwangsräumung konsultieren, wenn der Mieter auch nach Ablauf der Räumungsfrist die Wohnung nicht räumt. Dies zieht allerdings Kostenrisiken für den Vermieter nach sich. Für das Einlagern der Wohnungseinrichtung des ehemaligen Mieters muss beispielsweise eine Sicherheit hinterlegt werden. Die Höhe dieser Sicherheit richtet sich nach der Zimmeranzahl der Wohnung.

 

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