Immobilienlexikon Prolongation
 
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Prolongation
Als Prolongation wird im Zusammenhang mit Immobiliengeschäften in der Regel die Veränderung bzw. Anpassung der Darlehenskonditionen bezeichnet. Der Darlehensgeber einigt sich bei der Prolongation mit dem Darlehensnehmer auf einen neuen Zinsfestschreibungszeitraum, sobald das Ende des bisherigen Zeitraums naht. Üblicherweise beginnen die Verhandlungen über die künftigen Zinskonditionen, die sich an den aktuellen Daten des Finanzmarkts orientieren sollten, einige Wochen vor Ablauf des bisherigen Zinsfestschreibungszeitraums. Der Darlehensgeber unternimmt dabei den ersten Schritt und tritt mit einem Angebot an den Darlehensnehmer heran.

 

 

 

 

 

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