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Pfandbrief
Ein Pfandbrief ist eine von einer Pfandbriefbank begebene
Anleihe. Er zeichnet sich dadurch aus, dass dem Investor
neben der Bonität der emittierenden Bank im - allerdings
noch nie eingetretenen - Fall einer Insolvenz dieser Bank
zusätzlich eine sog. Deckungsmasse zur Verfügung steht.
Diese Deckungsmasse besteht: bei Hypothekenpfandbriefen aus
Darlehensforderungen, die durch Grundpfandrechte auf
Grundstücke besichert sind, bei Schiffspfandbriefen aus
Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken im
Schiffsregister besichert sind, und bei Öffentlichen
Pfandbriefen (früherer Name: Kommunalobligationen) aus
Forderungen gegen die öffentliche Hand. |
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Pfandbrief
Einheitliche gesetzliche Grundlage ist seit dem 19. Juli
2005 das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das die drei bis dahin
geltenden Gesetze (das Hypothekenbankgesetz (HBG), das
Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten
Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten
(ÖPG) und das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG))
abgelöst hat. Seitdem ist es allen Kreditinstituten, die die
dafür erforderliche Erlaubnis bei der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen und
erhalten, erlaubt, Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel
einzusetzen.
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