Immobilienlexikon Pfandbrief
 
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Pfandbrief
Ein Pfandbrief ist eine von einer Pfandbriefbank begebene Anleihe. Er zeichnet sich dadurch aus, dass dem Investor neben der Bonität der emittierenden Bank im - allerdings noch nie eingetretenen - Fall einer Insolvenz dieser Bank zusätzlich eine sog. Deckungsmasse zur Verfügung steht. Diese Deckungsmasse besteht: bei Hypothekenpfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Grundpfandrechte auf Grundstücke besichert sind, bei Schiffspfandbriefen aus Darlehensforderungen, die durch Schiffshypotheken im Schiffsregister besichert sind, und bei Öffentlichen Pfandbriefen (früherer Name: Kommunalobligationen) aus Forderungen gegen die öffentliche Hand.

 

 

 

Pfandbrief
Einheitliche gesetzliche Grundlage ist seit dem 19. Juli 2005 das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das die drei bis dahin geltenden Gesetze (das Hypothekenbankgesetz (HBG), das Gesetz über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten (ÖPG) und das Gesetz über Schiffspfandbriefbanken (SchBG)) abgelöst hat. Seitdem ist es allen Kreditinstituten, die die dafür erforderliche Erlaubnis bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen und erhalten, erlaubt, Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel einzusetzen.

 

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