Immobilienlexikon Parzelle - Kleingarten
 
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Parzelle - Kleingarten
Der Begriff Kleingarten wird durch das Bundeskleingartengesetzes bestimmt. Hier definiert sich auch der Begriff der kleingärtnerischen Nutzung. Der Kleingarten, auch Schrebergarten, Heimgarten, Parzelle oder Familiengarten (bes. in der Schweiz), bezeichnet eine Anlage von Gartengrundstücken; die von Vereinen (Kleingärtnervereinen, Kleingarten-vereinen) verwaltet und günstig an Mitglieder verpachtet werden.

 

 

 

Sie sollen der Erholung in der Natur dienen und Stadtbewohnern den Anbau von Obst und Gemüse ermöglichen. Heute findet man in diesen Gärten aber auch Zierpflanzen und Rasenflächen. In der Regel befindet sich eine Laube auf jedem Grundstück einer Gartenanlage. Geregelt wird das Kleingartenleben durch die jeweilige Kleingartenordnung / Satzung eines jeden Vereins.

 

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