Immobilienlexikon Parkplatz
 
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Parkplatz
Ein Parkplatz ist eine Fläche auf öffentlichem oder privatem Grund, die dazu dient, Kraftfahrzeuge oder sonstige Verkehrsmittel über die Dauer eines Haltevorgangs hinaus abzustellen, das heißt, zu parken oder zu parkieren. Ein Parkplatz ist eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren Stellplätzen (bei einem Parkplatz auf privatem Grund) oder Parkständen (bei einem Parkplatz auf öffentlichem Grund) besteht. Umgangssprachlich wird - eigentlich nicht korrekt - auch der einzelne Stellplatz bzw. Parkstand häufig als Parkplatz bezeichnet. Ein Parkplatz kann sich sowohl im Freien als auch in einem befahrbaren Gebäude befinden. Um eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen, werden die einzelnen Parkbuchten häufig durch weiße Linien markiert.

 

 

 

Kurzparken
Kurzparken heißt Parken für einen kurzen Zeitraum (maximal wenige Stunden): um den räumlich begrenzten Parkplatz für möglichst viele Autofahrer nacheinander zu teilen. Meist verantworten die Kommunen diese Parkraumbewirtschaftung.

Haltverbot
Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen 283 und 286 des § 41 StVO) ein behördliches Verbot an Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem Verkehrsgrund.

Parkverbot
Das Parkverbot ist in Deutschland nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen und nach § 12 StVO geregelt. Dort ist auch das Parken definiert: "Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt." Überall, wo ein Haltverbot angeordnet ist, darf auch nicht geparkt werden.

 
Parkplatz

Themenrelevante Begriffe: Halteverbot, Stellplatzverordnung, Kurzparken, Parkscheibe, Haltverbot, Parkverbot, Frauenparkplatz, Kurzparker.

 

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