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Parkplatz
Ein Parkplatz ist eine Fläche auf öffentlichem oder privatem
Grund, die dazu dient, Kraftfahrzeuge oder sonstige
Verkehrsmittel über die Dauer eines Haltevorgangs hinaus
abzustellen, das heißt, zu parken oder zu parkieren. Ein
Parkplatz ist eine zusammenhängende Fläche, die aus mehreren
Stellplätzen (bei einem Parkplatz auf privatem Grund) oder
Parkständen (bei einem Parkplatz auf öffentlichem Grund)
besteht. Umgangssprachlich wird - eigentlich nicht korrekt -
auch der einzelne Stellplatz bzw. Parkstand häufig als
Parkplatz bezeichnet. Ein Parkplatz kann sich sowohl im
Freien als auch in einem befahrbaren Gebäude befinden. Um
eine optimale Raumnutzung des Parkplatzes zu erreichen,
werden die einzelnen Parkbuchten häufig durch weiße Linien
markiert. |
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Kurzparken
Kurzparken heißt Parken für einen kurzen Zeitraum (maximal
wenige Stunden): um den räumlich begrenzten Parkplatz für
möglichst viele Autofahrer nacheinander zu teilen. Meist
verantworten die Kommunen diese Parkraumbewirtschaftung.
Haltverbot
Das Haltverbot (Abkürzung HV) ist in Deutschland nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen 283
und 286 des § 41 StVO) ein behördliches Verbot an
Fahrzeugführer im Straßenverkehr auf öffentlichem
Verkehrsgrund.
Parkverbot
Das Parkverbot ist in Deutschland nach der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mittels Verkehrszeichen und
nach § 12 StVO geregelt. Dort ist auch das Parken definiert:
"Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten
hält, der parkt." Überall, wo ein Haltverbot angeordnet ist,
darf auch nicht geparkt werden. |
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Parkplatz |
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Themenrelevante Begriffe:
Halteverbot, Stellplatzverordnung, Kurzparken, Parkscheibe,
Haltverbot, Parkverbot, Frauenparkplatz, Kurzparker. |
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