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Ombudsmann
Der Ombudsmann erfüllt
die Aufgabe eines unparteiischen Schiedsmannes.
Ein ombud ist eine Aufgabe einer Person, in einer Organisation
oder in der Öffentlichkeit bei bestimmten Themen eine
ungerechte Behandlung von Personengruppen zu verhindern. |
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Ombudsmann
In dieser Bedeutung ist beim Ausüben eines solchen Amtes
zwar eine unparteiische Vorgehensweise bei Streitfragen zu
verstehen, aber unter Berücksichtigung der Interessen von
Personen, deren Belange als Gruppe infolge eines fehlenden
Sprachrohrs ansonsten wenig Beachtung finden würden (z.B.
von Kindern, Krankenhauspatienten). In seiner Funktion
ermöglicht der Ombudsmann, Streitfälle in verschiedensten
Bereichen und ohne großen bürokratischen Aufwand zu
schlichten.
Dies geschieht durch: eine objektive Betrachtung des
Streitfalles, Abwägung der von beiden Seiten vorgebrachten
Argumente, Vergleich von Schaden, Aufwand und
Kostenfaktoren, Erreichen einer zufriedenstellenden Lösung,
oder Aussprechen einer empfohlenen Lösung für den
entsprechenden Fall.
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