Immobilienlexikon Objektschutz
 
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Objektschutz
Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben. Geschützt werden staatlich, wirtschaftlich und privat genutzte Objekte. Schutzobjekte können sein: Gebäude, Anlagen oder Großfahrzeuge aller Art. Auch Geldtransporte oder CASTOR-Transporte zählen zu Objekten.

 

 

 

Objektschutz
Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen erreicht: Bestreifung, Observation, Vorkontrolle, Stellungen, Einlasskontrolle, Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen von Personen oder Sachen.

Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte Objektschutzkräfte durchgeführt. Die Art und die zeitliche Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein. Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke, Panzersperre, Videoüberwachung und Panzerglas, insgesamt alles Maßnahmen der technischen Anlagensicherung. Objektschutz wird vom Militär, von der Polizei und von Sicherheitsdiensten gewährleistet.

 

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