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Objektschutz
Objektschutz ist die Gewährleistung der Sicherheit von
Objekten durch Bewachung. Er zielt darauf ab, die
Beeinträchtigung der Funktion, die Zerstörung oder die
Inbesitznahme eines Objektes durch Störer, Kriminelle oder
Feinde zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und
Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben.
Geschützt werden staatlich, wirtschaftlich und privat
genutzte Objekte. Schutzobjekte
können sein: Gebäude, Anlagen oder Großfahrzeuge aller Art. Auch
Geldtransporte oder CASTOR-Transporte zählen zu Objekten. |
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Objektschutz
Objektschutz wird vor allem durch folgende Schutzmaßnahmen
erreicht: Bestreifung, Observation, Vorkontrolle,
Stellungen, Einlasskontrolle, Identitätsfeststellungen,
Durchsuchungen von Personen oder Sachen.
Die Bestreifung wird normalerweise durch uniformierte
Objektschutzkräfte durchgeführt. Die Art und die zeitliche
Präsenz der Bewachung können lageabhängig abgestuft sein.
Zum Objektschutz zählen auch bauliche und technische
Einrichtungen und Vorrichtungen wie Schranke, Panzersperre,
Videoüberwachung und Panzerglas, insgesamt alles Maßnahmen
der technischen Anlagensicherung.
Objektschutz wird vom Militär, von der Polizei und von
Sicherheitsdiensten gewährleistet. |
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