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Wohnung
Mit Wohnung bezeichnet man eins von zwei eng
zusammenhängenden Konzepten: Eine feste Behausung, in der
ein oder mehrere Menschen ihren dauerhaften
Lebensmittelpunkt haben. Ein abgeschlossener Teil eines
größeren Gebäudes, in dem Menschen leben. Diese Bedeutung
ist ein Spezialfall der ersten Bedeutung und diejenige, die
umgangssprachlich mit Wohnung meist gemeint ist.
Eine Wohnung ist eine Anzahl von Räumen innerhalb eines
festen Gebäudes, die zu Wohnzwecken dienen und die
selbständige Lebensführung ermöglichen. |
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Man unterscheidet abgeschlossene und nicht abgeschlossene
Wohnungen. Eine abgeschlossene Wohnung besteht demnach aus
einer Anzahl von Räumen innerhalb eines festen Gebäudes, die
Wohnzwecken dienen und die selbständige Lebensführung
ermöglichen, bei der alle Wohnräume zusammenhängend hinter
der Wohnungseingangstür liegen und eine in sich geschlossene
Einheit zur Lebensführung bilden. Lediglich Nebenräume
dürfen außerhalb der Wohnung liegen. |
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