Immobilienlexikon Nutzfläche
 
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Nutzfläche
Unter Nutzfläche (NF) versteht man den Anteil der Grundfläche, der der Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung dient. Nicht zur Nutzfläche gehören Verkehrsflächen (zum Beispiel Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge, Flure) und Funktionsflächen (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume). Die Nutzfläche wurde nach der DIN 277 in sechs Hauptnutzflächen und Nebennutzflächen unterteilt.

 

 

 

Nutzfläche
Die Hauptnutzflächen sind nach ihren Funktionen in folgende Bereiche gegliedert: Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion, Hand und Maschinenarbeit, Experimente. Lagern, Verteilen und Verkaufen. Bildung, Unterricht und Kultur. Heilen und Pflegen. Die Nebennutzflächen beinhalten Nutzungen wie Sanitärräume, Fahrzeugabstellflächen oder Schutzräume.

Wohnfläche
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen, sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens.

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