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Nutzfläche
Unter Nutzfläche (NF) versteht man den Anteil der
Grundfläche, der der Nutzung entsprechend der
Zweckbestimmung dient. Nicht zur Nutzfläche gehören
Verkehrsflächen (zum Beispiel Eingänge, Treppenhäuser,
Aufzüge, Flure) und Funktionsflächen (Heizungsraum,
Maschinenräume, technische Betriebsräume). Die Nutzfläche
wurde nach der DIN 277 in sechs Hauptnutzflächen und
Nebennutzflächen unterteilt. |
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Nutzfläche
Die Hauptnutzflächen sind nach ihren Funktionen in folgende
Bereiche gegliedert: Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit,
Produktion, Hand und Maschinenarbeit, Experimente. Lagern,
Verteilen und Verkaufen. Bildung, Unterricht und Kultur.
Heilen und Pflegen.
Die Nebennutzflächen beinhalten Nutzungen wie Sanitärräume,
Fahrzeugabstellflächen oder Schutzräume.
Wohnfläche
Die Wohnfläche bezeichnet die Summe der anrechenbaren
Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung
gehören. Zur Wohnfläche gehört nicht die Grundfläche von
sog. Zubehörräumen wie Keller oder Dachräume, von Räumen,
die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen,
sowie von Geschäfts- und Wirtschaftsräumen. Die
Gesamtwohnfläche bildet eine wichtige Grundlage für die
Finanzierungsplanung und die Darlehensbewilligung. Daraus
ergibt sich eine aussagekräftige Grundlage für die
Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens. |
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