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Notaranderkonto
Das Notaranderkonto, gebräuchlich ist auch die Bezeichnung
Anderkonto, dient der Abwicklung eines Immobiliengeschäfts
über einen Treuhänder. Als Treuhänder kommen in diesem
Zusammenhang Notare, Anwälte oder Insolvenzverwalter in
Frage. Das Notaranderkonto wird während der Zeit der
Verwaltung durch den eingesetzten Treuhänder bei der Bank
zwar auf dessen Namen geführt, was aber nicht bedeutet, dass
das Guthaben des Notaranderkontos vom Treuhänder
zweckentfremdet ausgegeben oder zu dessen Vermögen gerechnet
werden darf. Jedes Geldinstitut muss für Notaranderkonten
separate AGB aufstellen. |
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Das Notaranderkonto stellt für den Käufer die Sicherung des
Eigentums am Kaufobjekt dar, da das rechtliche Eigentum am
Grundstück erst durch Eintragung im Grundbuch auf den neuen
Besitzer übergeht, was 3 – 12 Monate dauern kann. Sobald
dieser Verwaltungsakt rechtlich wirksam abgeschlossen ist,
überweist der Treuhänder die Kaufsumme auf das Konto des
Verkäufers.
Das Notaranderkonto bietet dem Käufer darüber hinaus noch
weitere Vorteile. Die fristgerechte Bezahlung des Objekts
wird gewährleistet, der Käufer bekommt ein bei der Bank
beantragtes Darlehen frühzeitig gewährt und ihm gehen bei
einer Insolvenz des Verkäufers weder Geld noch Eigentum an
der Kaufsache verloren.
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