Immobilienlexikon Notaranderkonto
 
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Notaranderkonto
Das Notaranderkonto, gebräuchlich ist auch die Bezeichnung Anderkonto, dient der Abwicklung eines Immobiliengeschäfts über einen Treuhänder. Als Treuhänder kommen in diesem Zusammenhang Notare, Anwälte oder Insolvenzverwalter in Frage. Das Notaranderkonto wird während der Zeit der Verwaltung durch den eingesetzten Treuhänder bei der Bank zwar auf dessen Namen geführt, was aber nicht bedeutet, dass das Guthaben des Notaranderkontos vom Treuhänder zweckentfremdet ausgegeben oder zu dessen Vermögen gerechnet werden darf. Jedes Geldinstitut muss für Notaranderkonten separate AGB aufstellen.

 

 

 

Das Notaranderkonto stellt für den Käufer die Sicherung des Eigentums am Kaufobjekt dar, da das rechtliche Eigentum am Grundstück erst durch Eintragung im Grundbuch auf den neuen Besitzer übergeht, was 3 – 12 Monate dauern kann. Sobald dieser Verwaltungsakt rechtlich wirksam abgeschlossen ist, überweist der Treuhänder die Kaufsumme auf das Konto des Verkäufers.

Das Notaranderkonto bietet dem Käufer darüber hinaus noch weitere Vorteile. Die fristgerechte Bezahlung des Objekts wird gewährleistet, der Käufer bekommt ein bei der Bank beantragtes Darlehen frühzeitig gewährt und ihm gehen bei einer Insolvenz des Verkäufers weder Geld noch Eigentum an der Kaufsache verloren.

 

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