Immobilienlexikon Nissenhütte
 
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Nissenhütte
Unter einer Nissenhütte versteht man eine halbrunde Wellblechbaracke, die nach dem englischen Offizier P.N. Nissen benannt ist Quelle: Duden Die deutsche Rechtschreibung). Unter einer Bunkerwohnung hingegen versteht man einen Bunker, der zu einer Wohnung umgebaut wurde.

 

 

 

Beide Begriffe wurden im ersten deutschen Bundesmietengesetz aus dem Jahre 1955 verwendet, ein Gesetz, das im Jahre 1960 aufgehoben wurde (siehe auch Bundesmietgesetz). Das Gesetz war damals erforderlich, weil in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg der Wohnraum in Deutschland sehr knapp war. Aufgrund der verschiedenen Wohnungsarten enthielt das Gesetz u.a. auch Definitionen von besonderen Behausungen, die heute zu Wohnzwecken nicht mehr zulässig wären. Heute enthalten die Bundesbaugesetz und die Baugesetze der Länder ganz genaue Vorschriften darüber, welche Anforderungen an den Bau von Wohnraum gestellt werden. Hält der Bauherr diese Vorschriften nicht ein, kann das Bauvorhaben als Wohnraum so nicht genehmigt werden.

 

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