Immobilienlexikon Niedrigenergiehaus
 
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Niedrigenergiehaus
Als Niedrigenergiehaus werden Neubauten sowie sanierte Altbauten bezeichnet, die gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungen unterschreiten. In Deutschland gilt zur Zeit das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV - gültig seit 1. Februar 2002, novelliert im Juli 2007). Durch die EnEV wird in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) die spezifischen Transmissionswärmeverlust HT eines Gebäudes und der Primärenergiebedarf definiert. Bis vor einigen Jahren galten Niedrigenergiehäuser noch als ökologisch sehr fortschrittliche Bauweise.

 

 

 

Beim Neubau gelten sie heute als Standard. Niedrigenergiehäuser zeichnen sich u.a. durch einen geringeren Heizwärmebedarf aus, der in einem Niedrigenergiehaus bei 40 - 79 KWh/m² liegt. Erreicht wird dies zum einen durch eine hervorragende Dämmung des Hauses und zum anderen durch eine fachgerechte und moderne Heizanlage, die auch mit alternativen Brennelementen, wie beispielsweise Holzpellets, betrieben wird.

 

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