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Nettomiete
Wenn ein Nutzungsentgelt einer
Wohnung oder eines anderen Gebäudes angegeben ist, spricht
man in dem Fall von der Miete oder der sogenannten Pacht,
wenn der Raum oder Gebäude gewerblich genutzt wird. Hier
wird allerdings auch wieder in verschiedene Arten der Miete
unterschieden. Fass in der Miete schon die Nebenkosten
enthalten sind, wird von der Warmmiete
gesprochen. In diesem Fall werden weder Stromgebühren noch
Wasser-, oder andere Kosten auf den Mietpreis aufgeschlagen.
Dies kann allerdings bei der Jahresabrechnung bei dem
Vermieter sehr nachteilig werden, da dieser für den
Verbrauch des Mieters selbst gerade stehen muss und keine
Kosten weiterleiten darf, weil diese schon in den Mietkosten
enthalten sind. |
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Nettomiete
Aus diesem Grund wird bei den gängigsten Mietverträgen die
Nebenkosten gesondert angegeben. Da man in diesem Fall von
der Nettomiete spricht, weil Teilzahlungen auch an den
Versorger gezahlt werden müssen, ist auch hier zu der
Warmmiete zu erkennen, dass der Verbrauch der Nebenkosten
aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss. So ist aber auch
hier von den verschiedenen Nebenkosten zu unterscheiden,
welche auf der einen Seite an den Vermieter gezahlt werden
müssen und diese abgeführt werden, und von den Kosten,
welche an die Stadtwerke gezahlt werden müssen.
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