Immobilienlexikon Nettomiete
 
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Nettomiete
Wenn ein Nutzungsentgelt einer Wohnung oder eines anderen Gebäudes angegeben ist, spricht man in dem Fall von der Miete oder der sogenannten Pacht, wenn der Raum oder Gebäude gewerblich genutzt wird. Hier wird allerdings auch wieder in verschiedene Arten der Miete unterschieden. Fass in der Miete schon die Nebenkosten enthalten sind, wird von der Warmmiete gesprochen. In diesem Fall werden weder Stromgebühren noch Wasser-, oder andere Kosten auf den Mietpreis aufgeschlagen. Dies kann allerdings bei der Jahresabrechnung bei dem Vermieter sehr nachteilig werden, da dieser für den Verbrauch des Mieters selbst gerade stehen muss und keine Kosten weiterleiten darf, weil diese schon in den Mietkosten enthalten sind.

 

 

 

Nettomiete
Aus diesem Grund wird bei den gängigsten Mietverträgen die Nebenkosten gesondert angegeben. Da man in diesem Fall von der Nettomiete spricht, weil Teilzahlungen auch an den Versorger gezahlt werden müssen, ist auch hier zu der Warmmiete zu erkennen, dass der Verbrauch der Nebenkosten aus der eigenen Tasche gezahlt werden muss. So ist aber auch hier von den verschiedenen Nebenkosten zu unterscheiden, welche auf der einen Seite an den Vermieter gezahlt werden müssen und diese abgeführt werden, und von den Kosten, welche an die Stadtwerke gezahlt werden müssen.

 

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