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Immobilienlexikon Nettokaltmiete |
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Nettokaltmiete
Bei einem Mietvertrag, welcher abgeschlossen wird, wird in
den meisten Fällen neben dem Mietbetrag, welcher in den
meisten Fällen als Kaltmiete angegeben ist, zusätzlich mit
verschiedenen Nebenkostenstellen belastet. So kann erkannt
werden, dass diese Nebenkosten in den Fällen nicht die
sogenannte Anbieterpauschale, welche an den Stromversorger
beinhaltet. Bei den Nebenkosten, welche an den Vermieter
gezahlt werden, kann festgestellt werden, dass es sich bei
der größten Teil der Nebenkostenpauschale es sich um die
sogenannten Haltungskosten handelt. Hier fallen neben den
Müllgebühren oder Stromkosten der Außenbeleuchtung etc.
andere Kosten an, welche auch die Instandhaltungskosten
betreffen, nur ein geringer Kostenanteil wird auf die
Warmwasserbereitstellung anfallen. |
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Nettokaltmiete
Durch die Energieversorger anfallenden Gebühren, werden in
dem Zweiten Teil der Nebenkosten, welche mit einem
gesonderten Abschlag berechnet werden. So spricht man von
einer Nettokaltmiete, wenn nur die eigentliche
Nutzungsgebühr, welche nur dem Vermieter zusteht, abgetreten
wird, und der erste Teil der Nebenkosten auch als
durchlaufender Posten an den Vermieter gezahlt wird. |
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