Immobilienlexikon Nettokaltmiete
 
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Nettokaltmiete
Bei einem Mietvertrag, welcher abgeschlossen wird, wird in den meisten Fällen neben dem Mietbetrag, welcher in den meisten Fällen als Kaltmiete angegeben ist, zusätzlich mit verschiedenen Nebenkostenstellen belastet. So kann erkannt werden, dass diese Nebenkosten in den Fällen nicht die sogenannte Anbieterpauschale, welche an den Stromversorger beinhaltet. Bei den Nebenkosten, welche an den Vermieter gezahlt werden, kann festgestellt werden, dass es sich bei der größten Teil der Nebenkostenpauschale es sich um die sogenannten Haltungskosten handelt. Hier fallen neben den Müllgebühren oder Stromkosten der Außenbeleuchtung etc. andere Kosten an, welche auch die Instandhaltungskosten betreffen, nur ein geringer Kostenanteil wird auf die Warmwasserbereitstellung anfallen.

 

 

 

Nettokaltmiete
Durch die Energieversorger anfallenden Gebühren, werden in dem Zweiten Teil der Nebenkosten, welche mit einem gesonderten Abschlag berechnet werden. So spricht man von einer Nettokaltmiete, wenn nur die eigentliche Nutzungsgebühr, welche nur dem Vermieter zusteht, abgetreten wird, und der erste Teil der Nebenkosten auch als durchlaufender Posten an den Vermieter gezahlt wird.

 

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