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Nachweismakler
Der Nachweismakler leistet den Nachweis der Gelegenheit zum
Abschluss eines Vertrages. Er ist nicht verantwortlich für
die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit,
über diese einen Vertrag abzuschließen.
Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Benennung
eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in
Verbindung zu treten. Ein bloßer Nachweismakler bedarf
regelmäßig keiner besonderen Sachkunde. Der Nachweismakler
muss grundsätzlich eine konkrete Vertragsmöglichkeit
benennen. |
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Nachweismakler
Übersendet der
Makler beispielsweise eine Liste mit 500 Interessenten an
den Auftraggeber, so entsteht kein Provisionsanspruch, da
die bloße Übermittlung einer Interessentenliste mit der
Ermittlungsmöglichkeit der Interessenten keinen Nachweis
darstellt.
Der Hinweis auf ein mögliches Vertragsobjekt
allein genügt für sich also nicht.
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