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Miteigentumsanteil
Der Miteigentumseinteil gibt Auskunft darüber, mit welchem
prozentualen Anteil ein Wohnungseigentümer am Gesamtgebäude
beteiligt ist. Entsprechend dieser Verteilung wird auch der
Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, also an
sämtlichen Bereichen, die nicht unmittelbar zur Wohnung
gehören. |
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Miteigentumsanteil
Entscheidend für die Verteilung des Miteigentumsanteils ist
jedoch nicht die Anzahl der Wohnungen, sondern das
Verhältnis der eigenen Wohnfläche gegenüber der
Gesamtwohnfläche des betreffenden Gebäudes. Die wichtigste
Funktion dieses Verteilschlüssels ist die Umlage der Kosten
(Sanierung, Renovierung, Instandhaltung et.) und
Beteiligungen auf die einzelnen Eigentümer. Die
Eigentümerversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn
mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile anwesend
ist, was gegebenenfalls nicht gleichbedeutend mit der Hälfte
der personifizierten Eigentümer sein kann. |
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Miteigentumsanteil |
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