Immobilienlexikon Miteigentumsanteil
 
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Miteigentumsanteil
Der Miteigentumseinteil gibt Auskunft darüber, mit welchem prozentualen Anteil ein Wohnungseigentümer am Gesamtgebäude beteiligt ist. Entsprechend dieser Verteilung wird auch der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum, also an sämtlichen Bereichen, die nicht unmittelbar zur Wohnung gehören.

 

 

 

Miteigentumsanteil
Entscheidend für die Verteilung des Miteigentumsanteils ist jedoch nicht die Anzahl der Wohnungen, sondern das Verhältnis der eigenen Wohnfläche gegenüber der Gesamtwohnfläche des betreffenden Gebäudes. Die wichtigste Funktion dieses Verteilschlüssels ist die Umlage der Kosten (Sanierung, Renovierung, Instandhaltung et.) und Beteiligungen auf die einzelnen Eigentümer. Die Eigentümerversammlung ist nur dann beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile anwesend ist, was gegebenenfalls nicht gleichbedeutend mit der Hälfte der personifizierten Eigentümer sein kann.

 

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