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Mietzuschuss - Wohngeldantrag |
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Informationen zum Wohngeldantrag
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen
und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter
von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines
Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab
dem 1. des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der
Eingangsstempel der Wohngeldstelle) (Bewilligung in der
Regel zunächst für 12 Monate). Nicht antragberechtigt sind
alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw.
Zivildienstleistende.
Die Höhe des Wohngeldes, das nur auf Antrag gewährt wird,
hängt ab von der: Anzahl der Familienmitglieder, die zum
Haushalt rechnen. Höhe des Familieneinkommens. Höhe der zu
berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen
Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt). |
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Informationen zum Wohngeldantrag
Folgende Formulare werden benötigt und sind bei der
örtlichen Wohngeldstelle erhältlich: Antrag auf Wohngeld.
Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses,
Wohnungsgröße). Zusätzliche Erklärungen zum Antrag auf
Wohngeld. Bei Lastenzuschuss wird eine
Fremdmittelbescheinigung der Banken benötigt.
Weitere vorzulegende Unterlagen: Verdienstbescheinigung(en)
des Arbeitgebers, Bescheide der Bundesagentur für Arbeit,
der SGB II oder SGB XII - Dienststelle, Schulbescheinigungen
bei Kindern über 16 Jahren, Rentenbescheide, BAB- oder
Bafög-Bescheide (BAB / BaföG-Anspruch schließt bei
Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!),
Schwerbehindertenausweise, Bescheide über Pflegegeld,
Nachweise über Unterhalt, Nachweise über Kapitalerträge -
auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge,
Sparbücher etc.). |
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