Mietzuschuss - Wohngeldantrag
 
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Informationen zum Wohngeldantrag
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens als „Mietzuschuss“ für Mieter von Wohnraum und als „Lastenzuschuss“ für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung gewährt, und zwar ab dem 1. des Monats der Antragstellung (maßgebend ist der Eingangsstempel der Wohngeldstelle) (Bewilligung in der Regel zunächst für 12 Monate). Nicht antragberechtigt sind alleinstehende Erstauszubildende sowie Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende. Die Höhe des Wohngeldes, das nur auf Antrag gewährt wird, hängt ab von der: Anzahl der Familienmitglieder, die zum Haushalt rechnen. Höhe des Familieneinkommens. Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung (über angemessenen Wohnraum hinausgehende Kosten werden nicht berücksichtigt).

 

 

 

Informationen zum Wohngeldantrag
Folgende Formulare werden benötigt und sind bei der örtlichen Wohngeldstelle erhältlich: Antrag auf Wohngeld. Bescheinigung des Vermieters (wichtig: Baujahr des Hauses, Wohnungsgröße). Zusätzliche Erklärungen zum Antrag auf Wohngeld. Bei Lastenzuschuss wird eine Fremdmittelbescheinigung der Banken benötigt.

Weitere vorzulegende Unterlagen: Verdienstbescheinigung(en) des Arbeitgebers, Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, der SGB II oder SGB XII - Dienststelle, Schulbescheinigungen bei Kindern über 16 Jahren, Rentenbescheide, BAB- oder Bafög-Bescheide (BAB / BaföG-Anspruch schließt bei Alleinstehenden Wohngeld regelmäßig aus!), Schwerbehindertenausweise, Bescheide über Pflegegeld, Nachweise über Unterhalt, Nachweise über Kapitalerträge - auch unter dem Sparerfreibetrag (Kopie Kontoauszüge, Sparbücher etc.).

 

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