Immobilienlexikon Mietkaution
 
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Mietkaution
Der Händler fordert vom Mieter zur Sicherung der vereinbarten Rückgabe des Mietgegenstandes eine Kaution. Der Mieter erhält seine Kaution vom Vermieter zurück, wenn der Mietgegenstand (im vereinbarten Zustand) zurückgegeben wird. Im Allgemeinen wird eine Kaution, meist in Form von Geld, vom Schuldner an den Gläubiger übergeben und die Verfügungsrechte hierzu dem Gläubiger eingeräumt. Erfüllt der Schuldner seine Verbindlichkeit, so wird die Kaution dem Schuldner vom Gläubiger zurückgegeben, bei Geld in der Regel zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Die Modalitäten der Kaution sind Vereinbarungssache zwischen den Parteien, sofern keine gesetzlichen Bestimmungen konkrete Formen erzwingen.

 

 

 

 

 

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